Zu den wichtigsten Anforderungen an den Sachverständigen gehört die Sachkunde auf dem Betätigungsgebiet des Sachverständigen. Dieses an sich selbstverständliche, aus der Funktion der Sachverständigentätigkeit ableitende Erfordernis kann man auch den prozessrechtlichen Eidesformeln entnehmen. Dort wird u.a. verlangt, dass der Sachverständige sein Gutachten „nach besten Wissen“ zu erstatten hat.
Bevor er sich als Sachverständiger betätigen und bezeichnen darf, muss er den genannten Anforderungen an die Sachkunde genügen und nachweisen. Dies folgt schon daraus, dass der Sachverständige häufig Leistungen von Fachleuten begutachten muss; fehlende praktische Erfahrung ist hier gleichbedeutend mit mangelnder Kompetenz.
Mit diesen Voraussetzungen wurde Herr Josef Puckl am 28. März 2002 von der Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachgebiet „Metallbau“ berufen.
Die fachlichen Voraussetzungen und Grundlagen wurden geschaffen, im kaufmännischen Bereich mit einem erfolgreichen Abschluss an der Wirtschaftsakademie für Betriebswirtschaft in Weiden und Regensburg sowie im technischen Bereich mit der Meisterprüfung im Schlosserhandwerk und der Schweißer-Prüfung nach DIN 8560 in Bayreuth, berufsbegleitende Fortbildungen an der Fachlehranstalt Metalltechnik in Augsburg, an der gewerblichen Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik in Karlsruhe, als auch der Abschluss zum European Welding Specialist (Schweißfachmann) in Regensburg.
Mit diesen Erfahrungen ausgestattet, ist Herr Josef Puckl über drei Jahrzehnte als selbstständiger Unternehmer, später als Geschäftsführer eines Metallbau-Unternehmens tätig und kann somit auf die Erfahrung von Hunderten erfolgreich abgeschlossenen Projekten mit Fenster- und Türanlagen, Glasfassaden, Glasdach-Konstruktionen und Brandschutz-Elementen aus Aluminium und Stahl, zurückblicken.